Wir wissen, worüber wir sprechen
Auch in der Immobilienwirtschaft hat sich eine Fachsprache herausgebildet. Die Begriffe, die für Kauf und Verkauf von Wohneigentum besonders wichtig sind, haben wir in diesem Glossar zusammengestellt:
Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein Begriff aus dem Wohnungseigentumsgesetz. Die Bescheinigung ist Voraussetzung dafür, dass ein Wohnhaus in einzelne Wohnungen aufgeteilt werden darf. Dazu gehört ein Grundriss, aus dem die Lage der einzelnen, in sich abgeschlossenen Einheiten hervorgeht. Es muss erkennbar sein, dass jede Wohnung baulich hinreichend abgetrennt ist, über einen separaten Zugang sowie sanitäre Einrichtungen verfügt. Die Eigentumswohnungen werden als Teileigentum bezeichnet, Allgemeinbereich wie Treppenhaus, möglicherweise Speicher oder Vorgarten bilden das sogenannte Gemeinschaftseigentum.
Definitionen für die Begriffe in der nachstehenden Liste folgen in Kürze:
Auflassungsvormerkung
Belastungsvollmacht
Eigentümerversammlung
Flurkarten
Gemeinschaftseigentum
Grundbuch
Grunderwerbssteuer
Instandhaltungsrücklage
Jahresabrechnung
Kataster
Kaufnebenkosten
Lasten-/Nutzenwechsel
Miteigentumsanteil
Notaranderkonto
Notarielle Beurkundung
Provision
Sondereigentum
Sondernutzungsrecht
Sonderumlage
Teileigentum
Teilungserklärung
Wohnfläche
Wohngeld
Wohnungseigentumsgesetz
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